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© BY JENS KLAUSNITZER

HOCHZEIT STANDESAMT
Es hat schon frisch Vermählte gegeben, die ihre Standesbeamtin oder ihren Standesbeamten nach der Trauung mit den liebevollen Worten „Wenn wir Sie jemals wiedersehen, dann wird es niemals hier, sondern höchstens im Theater oder im Supermarkt sein!“ verabschiedet und damit das gerade gegebene Versprechen der ewigen Treue bekräftigt haben, es gibt aber natürlich auch Menschen, die ihren Standesbeamten nicht nur von gemeinsamen Abenden im zufällig gleichen Sportverein, sondern auch von mehreren offiziellen Anlässen kennen.  Wie das Leben auch spielt und die Entscheidung trifft, die Begegnung mit einem Standesbeamten ist auf jeden Fall notwendig, weil die Eheschließung in Deutschland grundsätzlich vor einem Standesbeamten vollzogen werden muss, vor dem die künftigen Ehepartner erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.  Der Standesbeamte, also der für den jeweiligen Standesamtsbezirk – eine kleine Gemeinde oder einen bestimmten Teil einer Stadt – zuständige Beamte für Personenstandssachen, für den es wegen des komplizierten Rechts regelmäßige Fortbildungen und sogar den Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten gibt, trägt die vollzogene Eheschließung in das Heiratsbuch und das neu anzulegende Familienbuch ein, die Dokumentation der gerade entstandenen Familie, die beim Standesamt verbleibt.  In Ihrem eigenen Familienbuch zu Hause wird auch die neben der Geburtsurkunde wohl wichtigste Urkunde, die Eheurkunde, aufbewahrt, mit der die Eheschließung im späteren Leben nachgewiesen werden kann oder muss, weil sie große rechtliche Konsequenzen hat – in guten wie in schlechten Tagen.  Die Eheschließung ist in dem Standesamt möglich, in dem die künftigen Ehepartner ihren Wohnsitz haben, die wohl am meisten verbreitete Variante, sie ist aber auch in jedem anderen Standesamt in Deutschland durchführbar. Vollzogen werden soll die Eheschließung vor Trauzeugen, was zwar nicht mehr vorgeschrieben, aber trotzdem noch üblich ist, sind doch die Trauzeugen Vertrauenspersonen und auch später noch Ansprechpartner zum Beispiel in unruhigen Phasen der Ehe.  Eine religiöse Trauung darf üblicherweise erst nach der standesamtlichen Trauung vorgenommen werden, geschieht das an einem anderen Tag, erklärt das auch den Kleinen, warum Mama und Papa zwei unterschiedliche „Datums“ in ihre Eheringe gravieren ließen.  Bürger anderer Staaten müssen dem Standesamt in Deutschland ein Dokument vorlegen, dass die „Ehefähigkeit“ nachweist, nicht die körperliche oder geistige natürlich, sondern die Tatsache garantiert, dass der Ehe nach den Gesetzen des jeweiligen Heimatlandes keine Hindernisse im Wege stehen. 

HOCHZEIT AUFGEBOT 
Wenn der künftige Bräutigam vor der künftigen Braut im Kerzenschein auf die Knie fällt, im Hintergrund zarte Musik läuft oder das Meer rauscht, er wie zufällig das berühmte kleine Schächtelchen aus der Hosentasche zieht und aufklappt, wobei er nur einen winzig kurzen Moment darüber nachdenkt, wie ewig lange er für dieses Schmuckstück im Büro sitzen musste, wenn er das Leuchten in ihren Augen sieht, das noch herrlicher ist als das Funkeln des Edelsteins und wenn sie dann auch noch „Jaaa!“ sagt, werden ihre nächsten Worte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit „Und gleich morgen gehen wir zum Standesamt!“ sein.  Dorthin müssen Sie auch gehen, um Ihre – Sie haben es selbst so gewollt – nun sehr wahrscheinliche Eheschließung anzumelden. Sie bestellen dabei nicht mehr das Aufgebot wie früher üblich, wo Ihre bevorstehende Verehelichung öffentlich verkündet und deshalb im Standesamt öffentlich ausgehängt wurde, Sie melden Ihren Wunsch einfach beim Standesamt an.  Natürlich werden Sie sich dem Mitarbeiter des Standesamtes gegenüber mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen, das entsprechende Dokument sollten Sie übrigens auch später bei der Eheschließung im Standesamt nicht vergessen, um einem der beiden Trauzeugen die womöglich filmreif halsbrecherische Fahrt zu Ihnen nach Hause und zurück und allen Beteiligten die Aufregung zu ersparen. Gleiches gilt natürlich auch für die Eheringe, die zweite beliebte Vergesslichkeit der Brautleute.  Zur Anmeldung mitbringen müssen Sie außerdem solche Dokumente wie die Einbürgerungsurkunde, wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft besessen haben, oder Ihre Diplom- oder Promotionsurkunde, wenn Ihr akademischer Grad im Heiratsregister eingetragen werden soll, oder aber - wenn Sie und Ihr künftiger Ehepartner ein gemeinsames Kind haben - die Abstammungsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind.  Ob weitere Dokumente nötig sind, klären Sie am besten ganz einfach mit einem kurzen Anruf bei Ihrem Standesamt. Sie müssen nicht im Standesamt an Ihrem Wohnsitz oder dem Ihres künftigen Ehepartners heiraten – wenn Sie sich „trauen“, können Sie sich in jedem Standesamt in Deutschland trauen lassen -, die Anmeldung der Eheschließung erfolgt aber immer im Standesamt Ihres Heimatortes.  Bei einer Trauung im Ausland setzen Sie sich am besten mit der konsularischen Vertretung des Landes oder gleich mit dem entsprechenden Standesamt in Verbindung, um schon im Vorfeld alle wichtigen Fragen zu klären und dann in Ruhe reisen zu können. 

EHEVERTRAG
Wer möchte schon in der schönsten Phase der Verliebtheit kurz vor der Hochzeit von einem Ehevertrag sprechen und sich so dem Verdacht aussetzen, eine mögliche Trennung schon im Auge oder gar im Sinn zu haben? Eigentlich niemand, liest man doch von der Existenz – oder Nichtexistenz – eines Ehevertrages nur in den Zeitungen oder Zeitschriften, wenn wieder einmal die Ehe eines prominenten Paares endet … Trotzdem schließen viele Ehepaare in dem Bewusstsein, dass die große Liebe oft doch nicht ein Leben lang hält, vor oder während der Ehe einen solchen Ehevertrag, der bestimmte Regeln für das Zusammenleben der Ehepartner aufstellt und in Deutschland von einem Notar beglaubigt werden muss, um wirksam zu sein. Güterstand bei Ehepaaren ohne Ehevertrag ist die Zugewinngemeinschaft, bei der während einer Ehe geschaffenes Vermögen oder erworbene Sachwerte den Ehepartnern zu gleichen Teilen gehören, mit dem Ehevertrag wird hingegen Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart, wenn bestimmte Dinge – eine von der Großmutter geschenkte Eigentumswohnung oder ein ausgezahlter Betrag aus der Lebensversicherung der Eltern zum Beispiel – nur einem Ehepartner zur Verfügung stehen und nach einer möglichen Scheidung nicht unter den Partnern aufgeteilt werden sollen. Oft ist dieser Bereich eines Ehevertrages auch bei Selbstständigkeit eines Ehepartners interessant, wenn der sich gegen eine mögliche Insolvenz absichern und den Zugriff von außen auf den Anteil des ehelichen Vermögens des anderen Partners verhindern will. Geregelt werden im Ehevertrag außerdem Rentenansprüche und Unterhaltsleistungen im Falle einer Scheidung, was diese Scheidung dann vereinfacht und einvernehmlich möglich macht, außerdem können Regelungen zum Unterhalt der Kinder getroffen werden. Nicht empfehlenswert ist es dagegen, solch spezielle Dinge wie die Anzahl der Kinder oder der Urlaubsreisen und ungewöhnliche Angelegenheiten wie das Verhalten während der Ehe in den Ehevertrag aufzunehmen, sie amüsieren vielleicht den Leser des Vertrages, sind aber vor Gericht ohnehin nicht einklagbar. Unter bestimmten Umständen kann ein Ehevertrag auch insgesamt oder in Teilen nichtig oder unwirksam sein, wenn er die Lasten zu ungleich verteilt beispielsweise, einen Ehepartner auf Leistungen im Alter oder bei Krankheit verzichten lässt oder das Wohl gemeinsamer Kinder gefährdet. Warum denken Sie also nicht bei einem Glas Rotwein gemeinsam aus dieser anderen Sicht einmal über einen Ehevertrag nach, denn was kann schöner sein, als sich nicht nur als Ehe-, sondern auch als Vertragspartner zu sehen und schon vor dem Tausch der Ringe zu wissen, dass das große Abenteuer Ehe wenigstens in finanzieller Hinsicht kein Abenteuer ist?

BRAUTKLEID DESIGN
Waren die frühen Hochzeitskleider noch farbig, hatte dies nichts damit zu tun, dass in dieser Zeit die Ehepartner noch von den Eltern ausgesucht wurden, die Farbigkeit etwa mit Blumen war der Tatsache geschuldet, dass ein Brautkleid zweckmäßig zu sein hatte, um auch zu späteren Anlässen getragen werden zu können, eine Entwicklung, die später wieder zu beobachten war. So etwa das von der spanischen Mode des 16. Jahrhunderts beeinflusste schwarze Brautkleid. Das allgemein aufkommende weiße Brautkleid, bei dem die Farbe Weiß - wie auch heute noch - die Jungfräulichkeit der Braut symbolisieren sollte, war zwar auch in früheren Jahrhunderten bekannt, blieb aber zunächst dem Adel vorbehalten, es wurde erst Mitte des neunzehnten Jahrhunderts allgemein üblich. Um die vorletzte Jahrhundertwende dachte die Braut aus einfachen Verhältnissen ebenfalls praktisch und trug Schwarz, bot das doch die Möglichkeit, das Brautkleid ein Leben lang zu haben und zu allen festlichen Anlässen einzusetzen, ohne neu anfertigen oder beschaffen zu müssen. Eine recht respektlose „Zweitverwertung“ praktizierte so manche junge Frau in den Achtzigern des letzten Jahrhunderts, als sie ihr verstaubendes Brautkleid von ihrer Meinung nach nun unnötigem Ballast befreien, sozusagen „entkernen“ und als Minikleid tragen wollte. Verbannen Sie solche Gedanken aus Ihren Gedanken, wenn Sie mit der besten Freundin oder der künftigen Schwiegermutter Ihres künftigen Ehemannes Ihr Brautkleid aussuchen. Ob Sie es wirklich aussuchen und im einschlägigen Fachhandel ein Brautkleid gewissermaßen von der Stange bestellen oder ob Sie es nach Ihren Wünschen und Ideen anfertigen lassen, spielt nicht die entscheidende Rolle, der Bräutigam wird in jedem Falle nur seine wunderschöne Braut in einem wunderschönen Brautkleid sehen, wobei ihm mit Sicherheit die Braut wesentlich wichtiger ist. Sind die finanziellen Möglichkeiten gegeben, dürfen Sie sich bei Design des Brautkleides gern von früheren Epochen inspirieren lassen, von einer königlichen Hochzeit vielleicht oder der einer „höheren“ Tochter, sammeln Sie Fotos, Videos oder Zeitungsausschnitte und besprechen Sie mit dem Atelier, wie das Kleid für den schönsten Tag Ihres Lebens genau aussehen wird. Das Brautkleid soll Ihre Vorteile betonen und kleine Nachteile kaschieren, es soll Sie nicht erdrücken – es soll schlicht und einfach zu Ihnen passen. Bei aller Gestaltungsfreude gilt es aber auch zu bedenken, dass Ihnen Ihr Brautkleid ein Minimum an Bequemlichkeit garantieren muss, schließlich werden Sie unter Umständen fast einen ganzen Tag darin verbringen, bis Sie es irgendwann in der Hochzeitsnacht endlich ablegen dürfen. Und das kann für eine Frau, die bisher nur Jeans kennt, eine gehörige Anstrengung sein.

BRAUTKLEID GEBRAUCHT 
Sofern Sie sich mit dem Gedanken anfreunden können, dass das Brautkleid, das Sie tragen, aus dem gleichen Anlass schon einmal getragen wurde, steht der Variante mit einem gebrauchten Brautkleid nichts im Wege. Dann ist es an Ihnen, wie Sie mit dieser auch gebräuchlichen Tatsache umgehen, entweder Sie weisen schon im Vorfeld darauf, um späteren Nachfragen zu begegnen, oder Sie weihen nur enge Vertraute ein.  Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie jemand, der das Brautkleid wider Erwarten doch erkennt, vor versammelter Gästeschar damit konfrontiert oder die Contenance verliert und Ihnen alte Beweisfotos vorlegt, ist weniger als gering, sieht ein Brautkleid doch für die meisten Menschen einfach nur einzigartig aus. Und an Trauungstouristen zu geraten, die sich ähnlich wie bei anderen Anlässen von Trauung zu Trauung schleppen und die Hauptpersonen dokumentieren, wäre wirklich mehr als Pech.  Tragen Sie das Brautkleid Ihrer Mutter an Ihrem besonderen Tag noch einmal, wird Ihre Mutter sicherlich eine der glücklichsten Frauen der Welt und von Stolz erfüllt sein, genauso wie etwa Ihre Großmutter. Behutsam sollten Sie aber – im übertragenen Sinne natürlich – mit einem Brautkleid umgehen, das für eine Verwandte mit einem negativen Erlebnis verbunden ist, etwa einer sehr kurzen und schnell gescheiterten Ehe oder einem Mann, der sich nicht als wirklicher Traummann erwiesen hat.  Ein solches gebrauchtes Brautkleid in Anwesenheit dieses Menschen noch einmal zu tragen, birgt ein gewisses Risiko. Entweder, diejenige Person verbindet damit den Wunsch, dass es Ihnen besser ergehen möge, oder aber Sie sehen sich plötzlich einer von Gefühlen überwältigten Verwandten gegenüber, für die Ihr Anblick zu einer unerträglichen Belastung wird.  Die entsprechenden Informationen zur Geschichte eines Brautkleides haben Sie aber sicher schon oder können Sie in einer solchen Situation schon vorher von anderen Verwandten bekommen. Ein gebrauchtes Brautkleid aus dem näheren Umfeld hat den großen Vorteil, dass es schon da ist und nicht erst noch besorgt werden muss, Sie sollten aber unbedingt prüfen, ob es wirklich Ihnen und zu Ihnen passt. Solange Sie das Brautkleid aber nicht tragen, um irgendjemandem einen Gefallen zu tun, den Sie eigentlich gar nicht tun wollen, und wenn Sie sich nicht von einer im Ärger verschwundenen und urplötzlich wieder auftauchenden ehemaligen Freundin, die ganz andere Ziele verfolgt als Sie, dazu überreden lassen, ist ein gebrauchtes Brautkleid eine wirklich in mehrfacher Hinsicht interessante Alternative.  Völlig bedenkenlos können Sie dabei ein solches Brautkleid tragen, wenn Sie es zum Beispiel im Secondhand-Shop gekauft oder bei einer Online-Auktion ersteigert haben.



BUCHTIPP:

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