TEXTERTEXTE
© BY JENS KLAUSNITZER
HOCHZEIT STANDESAMT
Es hat schon frisch Vermählte gegeben, die ihre Standesbeamtin oder
ihren Standesbeamten nach der Trauung mit den liebevollen Worten „Wenn
wir Sie jemals wiedersehen, dann wird es niemals hier, sondern höchstens
im Theater oder im Supermarkt sein!“ verabschiedet und damit das gerade
gegebene Versprechen der ewigen Treue bekräftigt haben, es gibt aber
natürlich auch Menschen, die ihren Standesbeamten nicht nur von
gemeinsamen Abenden im zufällig gleichen Sportverein, sondern auch von
mehreren offiziellen Anlässen kennen. Wie das Leben auch spielt und die
Entscheidung trifft, die Begegnung mit einem Standesbeamten ist auf
jeden Fall notwendig, weil die Eheschließung in Deutschland
grundsätzlich vor einem Standesbeamten vollzogen werden muss, vor dem
die künftigen Ehepartner erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen
wollen. Der Standesbeamte, also der für den jeweiligen
Standesamtsbezirk – eine kleine Gemeinde oder einen bestimmten Teil
einer Stadt – zuständige Beamte für Personenstandssachen, für den es
wegen des komplizierten Rechts regelmäßige Fortbildungen und sogar den
Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten gibt,
trägt die vollzogene Eheschließung in das Heiratsbuch und das neu
anzulegende Familienbuch ein, die Dokumentation der gerade entstandenen
Familie, die beim Standesamt verbleibt. In Ihrem eigenen Familienbuch
zu Hause wird auch die neben der Geburtsurkunde wohl wichtigste Urkunde,
die Eheurkunde, aufbewahrt, mit der die Eheschließung im späteren Leben
nachgewiesen werden kann oder muss, weil sie große rechtliche
Konsequenzen hat – in guten wie in schlechten Tagen. Die Eheschließung
ist in dem Standesamt möglich, in dem die künftigen Ehepartner ihren
Wohnsitz haben, die wohl am meisten verbreitete Variante, sie ist aber
auch in jedem anderen Standesamt in Deutschland durchführbar. Vollzogen
werden soll die Eheschließung vor Trauzeugen, was zwar nicht mehr
vorgeschrieben, aber trotzdem noch üblich ist, sind doch die Trauzeugen
Vertrauenspersonen und auch später noch Ansprechpartner zum Beispiel in
unruhigen Phasen der Ehe. Eine religiöse Trauung darf üblicherweise
erst nach der standesamtlichen Trauung vorgenommen werden, geschieht das
an einem anderen Tag, erklärt das auch den Kleinen, warum Mama und Papa
zwei unterschiedliche „Datums“ in ihre Eheringe gravieren ließen.
Bürger anderer Staaten müssen dem Standesamt in Deutschland ein Dokument
vorlegen, dass die „Ehefähigkeit“ nachweist, nicht die körperliche oder
geistige natürlich, sondern die Tatsache garantiert, dass der Ehe nach
den Gesetzen des jeweiligen Heimatlandes keine Hindernisse im Wege
stehen.
HOCHZEIT AUFGEBOT
Wenn der künftige Bräutigam vor der künftigen Braut im Kerzenschein auf
die Knie fällt, im Hintergrund zarte Musik läuft oder das Meer rauscht,
er wie zufällig das berühmte kleine Schächtelchen aus der Hosentasche
zieht und aufklappt, wobei er nur einen winzig kurzen Moment darüber
nachdenkt, wie ewig lange er für dieses Schmuckstück im Büro sitzen
musste, wenn er das Leuchten in ihren Augen sieht, das noch herrlicher
ist als das Funkeln des Edelsteins und wenn sie dann auch noch „Jaaa!“
sagt, werden ihre nächsten Worte mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit „Und gleich morgen gehen wir zum Standesamt!“ sein.
Dorthin müssen Sie auch gehen, um Ihre – Sie haben es selbst so gewollt
– nun sehr wahrscheinliche Eheschließung anzumelden. Sie bestellen dabei
nicht mehr das Aufgebot wie früher üblich, wo Ihre bevorstehende
Verehelichung öffentlich verkündet und deshalb im Standesamt öffentlich
ausgehängt wurde, Sie melden Ihren Wunsch einfach beim Standesamt an.
Natürlich werden Sie sich dem Mitarbeiter des Standesamtes gegenüber mit
Personalausweis oder Reisepass ausweisen, das entsprechende Dokument
sollten Sie übrigens auch später bei der Eheschließung im Standesamt
nicht vergessen, um einem der beiden Trauzeugen die womöglich filmreif
halsbrecherische Fahrt zu Ihnen nach Hause und zurück und allen
Beteiligten die Aufregung zu ersparen. Gleiches gilt natürlich auch für
die Eheringe, die zweite beliebte Vergesslichkeit der Brautleute. Zur
Anmeldung mitbringen müssen Sie außerdem solche Dokumente wie die
Einbürgerungsurkunde, wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche
Staatsbürgerschaft besessen haben, oder Ihre Diplom- oder
Promotionsurkunde, wenn Ihr akademischer Grad im Heiratsregister
eingetragen werden soll, oder aber - wenn Sie und Ihr künftiger
Ehepartner ein gemeinsames Kind haben - die Abstammungsurkunde, in der
Sie beide als Eltern eingetragen sind. Ob weitere Dokumente nötig sind,
klären Sie am besten ganz einfach mit einem kurzen Anruf bei Ihrem
Standesamt. Sie müssen nicht im Standesamt an Ihrem Wohnsitz oder dem
Ihres künftigen Ehepartners heiraten – wenn Sie sich „trauen“, können
Sie sich in jedem Standesamt in Deutschland trauen lassen -, die
Anmeldung der Eheschließung erfolgt aber immer im Standesamt Ihres
Heimatortes. Bei einer Trauung im Ausland setzen Sie sich am besten mit
der konsularischen Vertretung des Landes oder gleich mit dem
entsprechenden Standesamt in Verbindung, um schon im Vorfeld alle
wichtigen Fragen zu klären und dann in Ruhe reisen zu können.
EHEVERTRAG
Wer möchte schon in der schönsten Phase der Verliebtheit kurz vor der
Hochzeit von einem Ehevertrag sprechen und sich so dem Verdacht
aussetzen, eine mögliche Trennung schon im Auge oder gar im Sinn zu
haben? Eigentlich niemand, liest man doch von der Existenz – oder
Nichtexistenz – eines Ehevertrages nur in den Zeitungen oder
Zeitschriften, wenn wieder einmal die Ehe eines prominenten Paares endet
… Trotzdem schließen viele Ehepaare in dem Bewusstsein, dass die große
Liebe oft doch nicht ein Leben lang hält, vor oder während der Ehe einen
solchen Ehevertrag, der bestimmte Regeln für das Zusammenleben der
Ehepartner aufstellt und in Deutschland von einem Notar beglaubigt
werden muss, um wirksam zu sein. Güterstand bei Ehepaaren ohne
Ehevertrag ist die Zugewinngemeinschaft, bei der während einer Ehe
geschaffenes Vermögen oder erworbene Sachwerte den Ehepartnern zu
gleichen Teilen gehören, mit dem Ehevertrag wird hingegen Gütertrennung
oder Gütergemeinschaft vereinbart, wenn bestimmte Dinge – eine von der
Großmutter geschenkte Eigentumswohnung oder ein ausgezahlter Betrag aus
der Lebensversicherung der Eltern zum Beispiel – nur einem Ehepartner
zur Verfügung stehen und nach einer möglichen Scheidung nicht unter den
Partnern aufgeteilt werden sollen. Oft ist dieser Bereich eines
Ehevertrages auch bei Selbstständigkeit eines Ehepartners interessant,
wenn der sich gegen eine mögliche Insolvenz absichern und den Zugriff
von außen auf den Anteil des ehelichen Vermögens des anderen Partners
verhindern will. Geregelt werden im Ehevertrag außerdem Rentenansprüche
und Unterhaltsleistungen im Falle einer Scheidung, was diese Scheidung
dann vereinfacht und einvernehmlich möglich macht, außerdem können
Regelungen zum Unterhalt der Kinder getroffen werden. Nicht
empfehlenswert ist es dagegen, solch spezielle Dinge wie die Anzahl der
Kinder oder der Urlaubsreisen und ungewöhnliche Angelegenheiten wie das
Verhalten während der Ehe in den Ehevertrag aufzunehmen, sie amüsieren
vielleicht den Leser des Vertrages, sind aber vor Gericht ohnehin nicht
einklagbar. Unter bestimmten Umständen kann ein Ehevertrag auch
insgesamt oder in Teilen nichtig oder unwirksam sein, wenn er die Lasten
zu ungleich verteilt beispielsweise, einen Ehepartner auf Leistungen im
Alter oder bei Krankheit verzichten lässt oder das Wohl gemeinsamer
Kinder gefährdet. Warum denken Sie also nicht bei einem Glas Rotwein
gemeinsam aus dieser anderen Sicht einmal über einen Ehevertrag nach,
denn was kann schöner sein, als sich nicht nur als Ehe-, sondern auch
als Vertragspartner zu sehen und schon vor dem Tausch der Ringe zu
wissen, dass das große Abenteuer Ehe wenigstens in finanzieller Hinsicht
kein Abenteuer ist?
BRAUTKLEID DESIGN
Waren die frühen Hochzeitskleider noch farbig, hatte dies nichts damit
zu tun, dass in dieser Zeit die Ehepartner noch von den Eltern
ausgesucht wurden, die Farbigkeit etwa mit Blumen war der Tatsache
geschuldet, dass ein Brautkleid zweckmäßig zu sein hatte, um auch zu
späteren Anlässen getragen werden zu können, eine Entwicklung, die
später wieder zu beobachten war. So etwa das von der spanischen Mode des
16. Jahrhunderts beeinflusste schwarze Brautkleid. Das allgemein
aufkommende weiße Brautkleid, bei dem die Farbe Weiß - wie auch heute
noch - die Jungfräulichkeit der Braut symbolisieren sollte, war zwar
auch in früheren Jahrhunderten bekannt, blieb aber zunächst dem Adel
vorbehalten, es wurde erst Mitte des neunzehnten Jahrhunderts allgemein
üblich. Um die vorletzte Jahrhundertwende dachte die Braut aus einfachen
Verhältnissen ebenfalls praktisch und trug Schwarz, bot das doch die
Möglichkeit, das Brautkleid ein Leben lang zu haben und zu allen
festlichen Anlässen einzusetzen, ohne neu anfertigen oder beschaffen zu
müssen. Eine recht respektlose „Zweitverwertung“ praktizierte so manche
junge Frau in den Achtzigern des letzten Jahrhunderts, als sie ihr
verstaubendes Brautkleid von ihrer Meinung nach nun unnötigem Ballast
befreien, sozusagen „entkernen“ und als Minikleid tragen wollte.
Verbannen Sie solche Gedanken aus Ihren Gedanken, wenn Sie mit der
besten Freundin oder der künftigen Schwiegermutter Ihres künftigen
Ehemannes Ihr Brautkleid aussuchen. Ob Sie es wirklich aussuchen und im
einschlägigen Fachhandel ein Brautkleid gewissermaßen von der Stange
bestellen oder ob Sie es nach Ihren Wünschen und Ideen anfertigen
lassen, spielt nicht die entscheidende Rolle, der Bräutigam wird in
jedem Falle nur seine wunderschöne Braut in einem wunderschönen
Brautkleid sehen, wobei ihm mit Sicherheit die Braut wesentlich
wichtiger ist. Sind die finanziellen Möglichkeiten gegeben, dürfen Sie
sich bei Design des Brautkleides gern von früheren Epochen inspirieren
lassen, von einer königlichen Hochzeit vielleicht oder der einer
„höheren“ Tochter, sammeln Sie Fotos, Videos oder Zeitungsausschnitte
und besprechen Sie mit dem Atelier, wie das Kleid für den schönsten Tag
Ihres Lebens genau aussehen wird. Das Brautkleid soll Ihre Vorteile
betonen und kleine Nachteile kaschieren, es soll Sie nicht erdrücken –
es soll schlicht und einfach zu Ihnen passen. Bei aller
Gestaltungsfreude gilt es aber auch zu bedenken, dass Ihnen Ihr
Brautkleid ein Minimum an Bequemlichkeit garantieren muss, schließlich
werden Sie unter Umständen fast einen ganzen Tag darin verbringen, bis
Sie es irgendwann in der Hochzeitsnacht endlich ablegen dürfen. Und das
kann für eine Frau, die bisher nur Jeans kennt, eine gehörige
Anstrengung sein.
BRAUTKLEID GEBRAUCHT
Sofern Sie sich mit dem Gedanken anfreunden können, dass das Brautkleid,
das Sie tragen, aus dem gleichen Anlass schon einmal getragen wurde,
steht der Variante mit einem gebrauchten Brautkleid nichts im Wege. Dann
ist es an Ihnen, wie Sie mit dieser auch gebräuchlichen Tatsache
umgehen, entweder Sie weisen schon im Vorfeld darauf, um späteren
Nachfragen zu begegnen, oder Sie weihen nur enge Vertraute ein. Die
Wahrscheinlichkeit, dass Sie jemand, der das Brautkleid wider Erwarten
doch erkennt, vor versammelter Gästeschar damit konfrontiert oder die
Contenance verliert und Ihnen alte Beweisfotos vorlegt, ist weniger als
gering, sieht ein Brautkleid doch für die meisten Menschen einfach nur
einzigartig aus. Und an Trauungstouristen zu geraten, die sich ähnlich
wie bei anderen Anlässen von Trauung zu Trauung schleppen und die
Hauptpersonen dokumentieren, wäre wirklich mehr als Pech. Tragen Sie
das Brautkleid Ihrer Mutter an Ihrem besonderen Tag noch einmal, wird
Ihre Mutter sicherlich eine der glücklichsten Frauen der Welt und von
Stolz erfüllt sein, genauso wie etwa Ihre Großmutter. Behutsam sollten
Sie aber – im übertragenen Sinne natürlich – mit einem Brautkleid
umgehen, das für eine Verwandte mit einem negativen Erlebnis verbunden
ist, etwa einer sehr kurzen und schnell gescheiterten Ehe oder einem
Mann, der sich nicht als wirklicher Traummann erwiesen hat. Ein solches
gebrauchtes Brautkleid in Anwesenheit dieses Menschen noch einmal zu
tragen, birgt ein gewisses Risiko. Entweder, diejenige Person verbindet
damit den Wunsch, dass es Ihnen besser ergehen möge, oder aber Sie sehen
sich plötzlich einer von Gefühlen überwältigten Verwandten gegenüber,
für die Ihr Anblick zu einer unerträglichen Belastung wird. Die
entsprechenden Informationen zur Geschichte eines Brautkleides haben Sie
aber sicher schon oder können Sie in einer solchen Situation schon
vorher von anderen Verwandten bekommen. Ein gebrauchtes Brautkleid aus
dem näheren Umfeld hat den großen Vorteil, dass es schon da ist und
nicht erst noch besorgt werden muss, Sie sollten aber unbedingt prüfen,
ob es wirklich Ihnen und zu Ihnen passt. Solange Sie das Brautkleid aber
nicht tragen, um irgendjemandem einen Gefallen zu tun, den Sie
eigentlich gar nicht tun wollen, und wenn Sie sich nicht von einer im
Ärger verschwundenen und urplötzlich wieder auftauchenden ehemaligen
Freundin, die ganz andere Ziele verfolgt als Sie, dazu überreden lassen,
ist ein gebrauchtes Brautkleid eine wirklich in mehrfacher Hinsicht
interessante Alternative. Völlig bedenkenlos können Sie dabei ein
solches Brautkleid tragen, wenn Sie es zum Beispiel im Secondhand-Shop
gekauft oder bei einer Online-Auktion ersteigert haben.